Verwende du erstmal deine neue Bratpfanne! Oder wollen wir zusammen mal im Biwak Kaiserschmarren machen? Dazu laden wir wenn wir uns einig sein mal deinen Lehrmeister dazu ein. Wenn es dem nicht schmecken sollte und er murrt wird er an die Wand gestellt. Also hat er gar keine Chance zu meckern.
Die Inkarnation von Ritter Kalbutz wird euch ein Leben lang verfolgen. Stelle jetzt Versehrtenkompanie Ü50 auf. Das was ich schreibe ist meine Meinung,welche ich auch vertrete! Wenn sie falsch ist laß ich mich gern eines besseren belehren.Auch wenn sich die Rechtschreibung gegen mich streubt. Niemand ist perfeckt.
An dieser Stelle die täglichen Portionen der preussischen Armee.
Der Soldat erhält Portionen, das Pferd, oder sonstige Zugtiere, erhalten Rationen. Zuvorderst voller Verpflegungssatz im Kriege (der Sollstand), danach der der weitläufigen Kantonierungen, wenn kein oder nur wenig Nachschub kommt.
Aus Auszug der Verordnungen über die Verfassung der königl. preuss. Armee welche seit dem Tilsiter Frieden ergangen sind. Berlin 1810
Zweiter Abschnitt, § 6 Stärke der Portionen pro Tag (Portionen im Kriege)
Eine Portion besteht an Brodt in 2 Pfund oder Zwieback 1 Pfund frisches oder gesalz. Fleisch 1/2 Pfund oder Speck 1/4 Pfund
An Gemüsen:
a) Reis 6 Loth oder b) Gerstengraupe 8 Loth c) Hafer o. Heidegrütze 8 Loth d) Erbsen, Linsen, Bohnen 16 Loth e) Speisemehl 16 Loth f) Ertoffeln 1/4 Metze 1 Pfund 8 Loth g) Rüben 1/4 " 1 " 8 Loth h) Backobst 8 Loth i) Sauerkraut 16 Loth
Zweiter Abschnitt, § 7, Wenn und wie die Portionen gegeben werden
1. In weitläufigen Cantonierungen erhält der Soldat bloß die Brodtportion, seinen vollen Gehalt (Sold) und 12 Gr. Victualienzulage. Die Brodtportion beträgt 4 Pfund Brodt und 1 Pfund Zwieback alle 3 Tage. Das 6te Pfund soll in vorrätigem Gemüse bestehen. Ein halbes Pfund davon soll eisern bleiben 2. In gedrängten Cantonierungen und Bivouacs, wo der Soldat seine Bedürfnisse nicht im hinreichenden Maaße kaufen kann, erhalten die Truppen auf Requisition wöchentlich 4 Pfund Fleisch und eine Portion Gemüse, außer dem Brodte. Die Victualienzulage entfällt. 3. Wenn kein Einkauf stattfinden kann, so erhält er täglich eine Portion Brodt, Fleisch, Gemüse und Branntwein. Diese im Bivouac doppelt. Dagegen werden die Victualienzulage und 2/3 Sold abgezogen. 4. Wird kein Sold gezahlt, so erhält der Soldat zu den Portionen unter No. 3, noch alle 5 Tage ein halbes Pfund Rauchtabak. In wohlhabenden feindlichen Gegenden wöchentlich 2 Portionen Bier und 2 Portionen Butter. In diesem Fall erhält er auch, wenn bivouacirt oder enge cantoniert wird, Salz. In armen Gegenden 4 Portionen Fleisch und 3 Portionen Gemüse wöchentlich. Sowie auch nur ein Theil seines Soldes gezahlt wird, fallen Tabak und Salz weg. 5. Vor und nach heftigen Gefechten soll der Soldat durch eine Portion Bier und doppelt Branntwein erquickt werden.